ENUM

Mittlerweile gibt es eine immer größer werdende Anzahl an Möglichkeiten, um mit einem oder mehreren Gesprächspartnern in Kontakt zu treten. Immer häufiger stellt sich daher die Frage, welche davon in einer bestimmten Situation die Optimale ist. Außerdem gibt es für die zahlreichen Kommunikationsmöglichkeiten ebenso viele Adressen. Auch diese müssen vom Adressaten veröffentlicht und vom Benutzer verwaltet werden. Eine Erleichterung bietet hier der neue Service ENUM, für den die DENIC als Registrierungsstelle für ENUM-Domains die Voraussetzung schafft.

Mit dem ENUM-Protokoll werden unter Nutzung des Domain Name Systems (DNS) die verschiedensten Kommunikationsdienste über nur eine Rufnummer identifiziert und angesprochen. Das System sorgt automatisch dafür, dass die Endgeräte ausgewählt werden, die zur Ausgabe der Nachricht tauglich sind. Ein eingehendes Fax landet also beispielsweise auf einem Faxgerät, ein Anruf kann nach Wunsch auf ein Festnetzgerät, das Mobiltelefon oder eine Voicebox weitergeleitet werden.

Wir möchten Ihnen hier und auf den folgenden Seiten ENUM vorstellen und Sie mit allen Informationen darüber versorgen, wie Sie eine ENUM-Domain registrieren und verwalten können.


ENUM Registrierungen

Wenn Sie eine ENUM-Domain registrieren wollen, können Sie uns im Kontaktformular schreiben, danch können wir die Registrierung in Auftrag geben.
Den Nameservice, die Festlegung der Kommunikationseinträge bzw. sonstige Dienste können Sie bei uns  beauftragen. Als ENUM-Domain registriert werden können ausschließlich Domains, die mit geographischen Rufnummern, Mobilfunkrufnummern der Gassen (0)15, (0)16 und (0)17, nationalen Teilnehmerrufnummern ((0)32), nationalen Freephonenummern ((0)800), persönlichen Rufnummern ((0)700) oder Servicenummern ((018) korrespondieren.

Derjenige, der eine ENUM-Domain registrieren lässt, muss der Nutzungsberechtigte der entsprechenden E.164-Nummer sein und ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinen Daten zu machen. Zudem müssen die Richtigkeit der Daten regelmäßig überprüft und Änderungen sowie ein Wegfall der Nutzungsberechtigung unverzüglich über uns an die DENIC weitergegeben werden.

Machen Sie sich daher bitte in jedem Fall vor der Erteilung des Domainauftrages mit den ENUM-Domainrichtlinien vertraut. Sie legen u. a. fest, welche Regeln für ENUM-Domains unterhalb von .9.4.e164.arpa zu beachten sind und welche Aufgaben die verschiedenen Ansprechpartner wie Admin-C, Tech-C und Zone-C haben. Nur wenn die dort niedergelegten Bestimmungen erfüllt sind, kann es überhaupt zu einem Domainvertrag mit der DENIC kommen. Die Regelungen, die für diesen Vertrag gelten, sind in den ENUM-Domainbedingungen zusammengefasst. Sie beschreiben und erläutern die Rechte und Pflichten des Domaininhabers und der DENIC.

Alle Änderungen an den Domaindaten, z. B. Ihre neue Adresse nach einem Umzug, teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Er sorgt dann dafür, dass diese Änderungen auch in den DENIC-Datenbanken eingetragen werden. Nähere Informationen dazu hat die Denic im Bereich 'ENUM-Domains verwalten/Aktualisierung von Domaindaten' für Sie zusammengestellt. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten stets aktuell sind. Denn bei ENUM-Domains ist es Voraussetzung, dass Sie als Domaininhaber auch der Nutzungsberechtige der korrespondierenden Rufnummer sind. Diese Übereinstimmung wird bei der Erstregistrierung überprüft (sog. Validierung) und dann später mindestens alle zwölf Monate bei der Verlängerung der ENUM-Domain (sog. Revalidierung). Falsche Daten könnten dazu führen, dass die Revalidierung fehlschlägt und Ihre ENUM-Domain daher gelöscht wird.

Wie bei .de-Domains können Sie natürlich auch bei ENUM-Domains Ihren Provider nach der Erstregistrierung wechseln. Hinweise zum Vorgehen in solchen Fällen finden Sie im Bereich 'ENUM-Domains verwalten/Providerwechsel'.

 
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